Frauenrechte und der arabische Staat – Geschlechter(un)gerechtigkeit per Gesetz?

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Liebe uns Verbundene im Geiste des Freien Denkens, in der Arabischen Welt und andernorts,

wir laden Sie herzlich ein zur nächsten Ibn Rusd Lecture, einer Podiumsdiskussion in Kooperation mit der Friedrich-Ebert-Stiftung:

PD Dr. Elham Manea (Universität Zürich) und Prof. Dr. Susanne Schröter (Universität Frankfurt) diskutieren über:

Frauenrechte und der arabische Staat – Geschlechter(un)gerechtigkeit per Gesetz?

moderiert wird die Podiumsdiskussion von Dr Anne-Françoise Weber.

Veranstaltung in deutscher Sprache.

15.6.2017, 18 Uhr, Friedrich-Ebert-Stiftung, Hiroshimastraße 28, 10785 Berlin.

In den Protestbewegungen des „Arabischen Frühlings“, die in vielen arabischen Staaten zu Umbrüchen und Verfassungserneuerungen geführt haben, spielten Frauen eine zentrale Rolle. Sie protestierten unter anderem gegen Geschlechterungerechtigkeit, Diskriminierung und sexuelle Gewalt. Das nationale Frauenwahlrecht wurde in den Ländern der Region Naher/Mittlerer Osten und Nordafrika – außer in Saudi Arabien – bereits viele Jahre vorher eingeführt. Heute ist auch die Gleichstellung von Mann und Frau in vielen Verfassungen in der Region niedergeschrieben

Im Familienrecht zeichnet sich jedoch ein anderes Bild ab. Viele der arabischen Staaten, die nicht zögerten, Frauen bestimmte bürgerliche und politische Rechte zuzugestehen, sind jedoch nicht bereit, ihnen diese Rechte auch im privaten Bereich einzuräumen. Das arabische Familienrecht wird fast überall nach wie vor von religiösen Vorschriften geregelt oder leitet sich vom religiösen Kanon ab.

Trotz regionaler Unterschiede wird in fast allen arabischen Ländern Männern ein großer Teil an Kontrolle über das Leben der Frauen eingeräumt: Ihre Möglichkeit zu arbeiten, zu heiraten, zu reisen oder am öffentlichen Leben teilzunehmen unterliegt vielerorts der Zustimmung des Ehemanns oder der männlichen Angehörigen. Scheidungsmöglichkeiten sind für Frauen zum Teil erheblich eingeschränkt, ebenso wie Entscheidungskompetenzen hinsichtlich der Angelegenheiten leiblicher Kinder.

Warum sind die arabischen Staaten so zurückhaltend, wenn es um die Modernisierung oder die Einführung eines progressiven Familienrechts geht? Welche Rolle spielen koloniales Erbe, autoritäre Strukturen und innerstaatliche (politische) Allianzen? Welchen Einfluss hatten der arabische Frühling und die damit initiierten Transformationsprozesse auf Frauenrechte? Nicht zuletzt stellt sich in Staaten wie Marokko, wo es zur Modernisierung des Familienrechts kam, die Frage nach dem Verhältnis von geschriebenem Recht und Realität: inwieweit können diese Veränderungen unter den gegebenen politischen Umständen auch zu Reformen innerhalb der Gesellschaft führen?

Wir freuen uns, diese und andere Fragen mit Ihnen und unseren Expertinnen zu diskutieren.

AB 17.30 UHR ANMELDUNG

18.00 UHR BEGRÜSSUNG
Katia Schnellecke, Friedrich-Ebert-Stiftung, Berlin
Cora Josting, Ibn Rushd Fund, Berlin

18.10 UHR DIALOGGESPRÄCH MIT ANSCHLIESSENDER DISKUSSION MIT DEM PUBLIKUM
PD Dr. Elham Manea, Politikwissenschaftlerin, Institut für Politikwissenschaften, Universität Zürich
Prof. Dr. Susanne Schröter, Direktorin des Frankfurter Forschungszentrums Globaler Islam (FFGI), Goethe-Universität Frankfurt
MODERATION: Dr. Anne Françoise Weber, Sozialwissenschaftlerin und Journalistin

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