Die Menschenrechte im Zeitalter der Globalisierung

العربية

Eine arabische Sicht

Mohammed Fayek
Gereralsekretär  der Arabischen
Organisation für Menschenrechte

Vorwort

Zwischen Globalisierung und Menschenrechten besteht eine hochgradige Verflechtung. Mit ihren politischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Erscheinungsformen hat die Globalisierung starken Einfluß auf die Menschenrechte.

In ihrem theoretischen Rahmen, der weltweit zu mehr Austausch und gegenseitigen Abhängigkeiten sowie zur Gestaltung der gemeinsamen Anliegen im Interesse der Menschheit aufruft, erscheint die Globalisierung als unentbehrliches Element für den Umgang mit den Menschenrechten. Folgerichtig haben sich diese Rechte global erweitert und verflochten. Die Menschenrechte sind zum Bestandteil des Völkerrechts geworden. Gravierende Verletzungen der Menschenrechte, gleich wo sie geschehen, werden nicht mehr als innere Angelegenheit des jeweiligen Staates betrachtet, sondern diese werden von der internationalen Staatengemeinschaft geahndet und erfordern deren Intervention. Die Kriterien dieser Intervention sind jedoch noch stark umstritten.

Der Komplex der Menschenrechte umfaßt heute Fragen, die nicht in einem engen regionalen Rahmen behandelt werden können, vielmehr sind globale Handlungsweisen gefordert. So bedarf das Recht auf Frieden Strukturen breitesten Umfangs von miteinander streitenden Staaten. Auch das Recht auf Entwicklung gebietet verantwortungsvolles Handeln der wirtschaftlich stärkeren Staaten gegenüber jenen Ländern, die aufgrund mangelnder Ressourcen geringe Entwicklungschancen haben. Ebenso erfordert die Bekämpfung der Armut – als ein Menschenrecht – ein globales Vorgehen. Gleiches gilt für das Recht auf eine saubere Umwelt; in diesem Zusammenhang sei lediglich auf die weltweiten negativen Auswirkungen der Vernichtung der Regenwälder im Amazonasgebiet verwiesen.

Die rasante Entwicklung der Wissenschaft, die Verkürzung von Raum und Zeit sowie die zunehmende Beherrschung der Natur durch den Menschen haben einen Stand erreicht, bei dem sich niemand mehr der Notwendigkeit entziehen kann, alle Bereiche – die Atmosphäre und die Biosphäre, den Handel und die produktiven wie konsumtiven Aktivitäten – auf eine Weise zu verwalten bzw. zu gestalten, die die Würde des Menschen höher stellt, ehe wir uns und unseren Planeten vernichten. 

Das Wissen, die Wissenschaft und die Technologie müssen so ausgerichtet sein, dass sie im Dienste aller Menschen und aller Generationen stehen. Die Technologie darf nicht zum Nachteil des Menschen wie der Menschheit insgesamt gereichen; ebenso darf sie nicht zu Lasten nachfolgender Generationen gehen. 

Es muss das Motto gelten: global denken und lokal handeln. Bei einigen stellt sich dieses umgekehrt dar; nämlich lokal zu denken und global zu handeln. Wichtig in beiden Fällen ist, dass die globale Dimension und weitgehende Interessenverflechtungen stets im Auge behalten werden.

Aber dieser theoretische Rahmen der Globalisierung ist die eine Seite. Die andere ist jene, wie sich die Globalisierung bis jetzt für uns darstellt. Die Hegemonie der Märkte über den Globalisierungsprozess führt dazu, dass bestimmte Völker und Regionen die Vorteile der Globalisierung für sich monopolisieren, während sie deren negative Folgen anderen Völkern und Regionen überlassen und diese damit der Vorteile berauben.

Kommen wir nun zu dieser bisherigen Realität der Globalisierung:

Die Realität der Globalisierung

Die Globalisierung, so wie wir sie in den letzten zwei Jahrzehnten beobachtet haben, stellte ein wachsendes Streben nach Überschreitung der Grenzen dar; d.h., nach Transaktionen ohne Rücksichtnahme auf sogenannte politische Grenzen oder Zugehörigkeiten zu einer bestimmten Nation oder einem bestimmten Staat und ohne Zustimmung der jeweiligen Regierungen. Dies tritt klar im Wirken der multinationalen Konzerne und beim Kapitaltransfer sowie insbesondere bei der Kreditkarte hervor.

Bei der Globalisierung lassen sich bis heute deutlich zwei Aspekte erkennen: 

Der erste Aspektist der reale oder materielle. Er stellte sich im Ergebnis des enormen wissenschaftlich-technischen Fortschritts und der daraus resultierenden Revolution der Kommunikations- und Informationsmittel ein. Zu nennen wären hier die zahlreichen Satellitenstationen, die ihre Programme in jeden Winkel unseres Erdballs senden und allen seinen Bewohnern ohne jegliche Einschränkung zugänglich machen. Gleichfalls zu nennen ist die gewaltige Umwälzung der Informationstechnik vor allem in Gestalt des Internet. Diese Seite der Globalisierung steht nicht zur Disposition. Hier steht nur die Frage der Akzeptanz oder der Ablehnung. Da allerdings die Globalisierung eine reale Erscheinung unserer heutigen Zeit ist, kommen wir nicht umhin, sie zu akzeptieren. Unsere Aufgabe indessen aber ist, uns darüber klar zu werden, wie wir mit ihr umgehen und wie es uns gelingt, zum Besten in unserer Welt an ihr mitzuwirken. 

Der zweite Aspektder Globalisierung betrifft die Werteproblematik. Dieser Aspekt resultiert aus dem expansiven konkurrierenden Charakter der kapitalistischen Produktionsweise, die der Welt die Marktwirtschaft vorschreibt und diese durch das Welthandelsabkommen (GATT) weiter gestärkt hat. Gerade mit diesem Aspekt sind viele Befürchtungen und Zweifel verbunden. So kam die Uruguay-Runde als ein K.O.-Schlag gegen die Entwicklungsländer. Dort konnten die großen Industriestaaten ihre mit Vorurteilen belasteten Bedingungen diktieren. Der Handel und der Kapitaltransfer wurden liberalisiert und gleichzeitig ein übertriebener Schutz des geistigen Eigentums festgelegt. Somit ist der Transfer von Technologie und Wissen zu einer überaus teuren Angelegenheit fürdie Entwicklungsländer geworden. Diese wertemäßige Seite eben ist es, die die Globalisierung zu einer umstrittenen Sache macht.

Im Folgenden soll versucht werden, den Einfluss der Globalisierung auf den Bereich der politischen, ökonomischen und kulturellen Menschenrechte zu verdeutlichen.

Die Globalisierung im Verhältnis zu den politischen und den Bürgerrechten

Zweifellos sind die politischen und die Bürgerrechte unter den Bedingungen der Globalisierung sehr gestärkt worden, nachdem in unserem Zeitalter die Menschenrechte generell an Bedeutung gewonnen haben. 

Dieser Umstand ist auf eine Reihe von Faktoren zurückzuführen, zu denen gehören:

Erstens: Die gewaltige Entwicklung in der Kommunikationstechnologie und die Revolution im Informationssektor insbesondere in der Nachrichtenübertragung, darunter auch von Nachrichten über Menschenrechtsverletzungen. Dadurch, dass jeder normale Bürger durch Fax und Internet bzw. andere Informationsmedien erreichbar sein kann und die Menschen einander so nahe sind, als ob sie sich gegenüberüberständen, lassen sich Menschenrechtsverletzungen nicht mehr verheimlichen. Dieses Faktum stellt eine bedeutsame Entwicklung dar. Ebenso ist es dank dieser Revolution in der Informationstechnologie absurd geworden, erneut bestimmte Gesellschaften hinter einem „eisernen Vorhang“ abzuschotten.

Zweitens: Das Wirken von multinationalen Netzwerken, die Menschenrechtsorganisationen in der Welt, darunter auch solche in der „Dritten Welt“, zu knüpfen vermochten. Diese Netze umfassen die meisten Menschenrechtsorganisationen der Welt und sie genießen die Unterstützung der westlichen Regierungen wie verschiedener Institutionen des Westens. Somit ist es viel einfacher geworden, Menschenrechtsverletzungen auf lokaler Ebene international entgegenzutreten. Ebenso ist es möglich geworden, dass derjenige eine internationale Stimme erhält, dessen Stimme im eigenen Land stumm gemacht wird, und dass die Menschenrechtsorganisationen in der Welt insgesamt gegen diese Verletzungen mobilisiert werden und die Menschenrechtsaktivisten Unterstützung erhalten. Diese Netze sind ein echter Kern für eine künftige globale Zivilgesellschaft. Internet und moderne Kommunikationsmittel wie Fax und Mobiltelefone sowie Multimedia spielten die entscheidende Rolle beim Zustandekommen dieser Netze.

Nichtsdestoweniger gibt es bestimmte Irritationen, die aus der Ablehnung einiger arabischer Regierungen gegenüber den Menschenrechtsorganisationen ihrer Länder bzw. sogar dessen ständiger Verfolgung herrühren. Denn viele dieser Osahen sich aufgrund der gegebenen Situation veranlasst, Schutz, finanzielle Hilfen bzw. andere elementare Unterstützung aus dem Ausland in Anspruch zu nehmen. Das erweckte den Eindruck, als ob sie den „verlängerten Arm“ ausländischer Einrichtungen darstellten, nicht zuletzt, weil es ihnen an einer echten Wechselbeziehung sowohl zu den nationalen Institutionen als auch den arabischen Regierungen mangelte. 

Trotz des Erfolges, den diese Organisationen im Ergebnis des Drucks aus dem Ausland zu realisieren vermochten – denn viele Regierungen der „Dritten Welt“ verschlossen sich nicht dieser Kritik von außen – konnte im Innern nicht jene notwendige Kräftekonzentration erreicht werden, um Fortschritte bei der Demokratisierung zu realisieren und die Respektierung der Menschenrechte zu einem stabilen, irreversiblen Prozess werden zu lassen. 

Drittens: Die Vervielfachung der Verbindungslinien zwischen offenen und geschlossenen Gesellschaften angesichts der Umwälzung des Welthandels. Die Verbindungen und Transaktionen mit den internationalen Finanzorganisationen und Banken bewirken Fortschritte in der Bewusstmachung der Grundfreiheiten und der Demokratie.

Bekanntlich sind die meisten westlichen Staaten und internationalen Institutionen an beschleunigten Transformationsprozessen zur Marktwirtschaft interessiert, wie z.B. die USA und die Entwicklungsfonds, an deren Spitze der Internationale Währungsfonds (IWF) und die Weltbank stehen. Oder auch die Staaten der Europäischen Union, die ihre Hilfe an die Entwicklungsländer mit der Forderung nach Fortschritten im Bereich der Demokratie in den betreffenden Staaten koppeln. Natürlicherweise wirkt sich der Aufschwung der Demokratie positiv auf die Menschenrechte aus.

Der Widerspruch zwischen den verkündeten Werten der Globalisierung und der realen Praxis

Nichtsdestoweniger gibt es ein echtes Problem, das dieser unbezähmbaren Strömung in Richtung auf die Festigung der Demokratie und die Achtung der Menschenrechte entgegensteht. So ist es eine Tatsache, dass das gegenwärtig herrschende internationale System nicht demokratisch verfasst ist. In ihm gibt es eine Supermacht, nämlich die Vereinigten Staaten von Amerika, die ihre Gesetze, ihr Konsumtionsmodell und ihre Kultur der ganzen Welt aufzwingen wollen. Den USA sind eine Doppelmoral und das Anlegen unterschiedlicher Wertmaßstäbe bei der Bewertung der Fragen der Menschenrechte und der humanitären Probleme eigen. 

Das zeigt sich deutlich an der Verhängung des Embargos gegen das irakische Volk und dessen Fortsetzung, obwohl mit ihm derartig gravierende Verletzungen des Rechts des irakischen Volkes auf Leben verbunden sind, dass dies durchaus als eine Politik des Genozid bezeichnet werden könnte. 

Dieses Embargo führte nicht nur zur Verstärkung der Unterdrückung und Gewalt, unter denen das irakische Volk zu leiden hat. Vielmehr liefert es auch eine Rechtfertigung für die Fortsetzung dieser Unterdrückungspolitik. Die USA missbrauchten das Recht der Intervention aus humanitären Gründen und handelten willkürlich nach ihrer Manier als Supermacht. Sie verletzten die Grundlagen des Völkerrechts und der internationalen Konventionen.

Überdies machten die USA bis heute einhundertfünfzig Mal von ihrem Veto-Recht im UN-Sicherheitsrat Gebrauch, um Resolutionen zu verhindern, die Israel verurteilen oder ihm Sanktionen auferlegen wegen seines brutalen Vorgehens gegen das arabische Volk. Weder das Massaker in Deir Yassin noch das in Kana, als Eckpunkte der Vertreibung des palästinensischen Volkes in die Diaspora, weder die Vernichtung seiner Dörfer noch die fortgesetzte Okkupation arabischer Territorien, weder das Töten von Kindern noch das Verbrennen libanesischer Erde – alle diese Praktiken, die die rassistische Politik Israels bloßstellen -, führten zu einer Verurteilung durch den UN-Sicherheitsrat.

Dieselbe Doppelmoral und dasselbe Anlegen unterschiedlicher Wertmaßstäbe seitens der USA zeigte sich ebenfalls in Somalia, Burundi, Tschetschenien oder an vielen anderen Orten in der Welt.

Die Globalisierung und die ökonomischen Rechte

Zwar war von vielen verkündet worden, dass im Zuge der Globalisierung und der Freisetzung der Kräfte des Wettbewerbs die menschlichen und materiellen Ressourcen zu einer solchen Produktivität geführt werden (was uns auch unter der Richtung der wirtschaftlichen Effizienz bekannt ist), wonach sich die Produktion auf internationaler Ebene beständig erhöht und somit die Bedürfnisse der Menschen besser befriedigt werden, ist nichtsdestoweniger zu beobachten: Im Zuge der Globalisierung driftet die Welt in eine Situation extremer Polarisierung.

Auf der einen Seite findet sich eine beängstigende Armut (840 Millionen Menschen leiden Hunger, bei weiteren zwei Milliarden Menschen besteht Ernährungsmangel)1

Auf der anderen Seite gibt es eine hohe Konzentration des Reichtums sowohl auf der Ebene von Staaten als auch auf der Ebene von Einzelpersonen innerhalb jeweiliger Staaten. Ein Fünftel der Weltbevölkerung, das in den Ländern mit dem höchsten Einkommen lebt, verfügt über 86 % des Bruttosozialprodukts in der Welt und 82 % aller Weltexporte sowie 68 % der direkten ausländischen Investitionen und 74 % der Telefonanschlüsse in der Welt. Auf jenes Fünftel der Weltbevölkerung, das in den ärmsten Ländern der Welt lebt, entfällt hingegen nur ein Prozent des Weltbruttosozialprodukts2.

Dafür gibt es eine Reihe von Ursachen:

Erste und wichtigste Ursache sind die Hegemonie der Märkte über den Prozess der Globalisierung und dessen Verankerung mit dem Ziel der Profitmaximierung ohne Rücksicht auf die daraus für die Rechte der Menschen entstehenden Konsequenzen.Beispielsweise wird im Bericht über die menschliche Entwicklung für das Jahr 1999 festgestellt, dass die ungerechten Folgen, die mit der Globalisierung verbunden sind, im Zusammenhang mit der Marktorientierung und Profitrealisierung stehen. Sie sind noch umfassender und tiefer gehend als die bereits angeführten Fakten, da sie alle Lebensbereiche des Menschen tangieren. Weiter bekräftigt der Bericht, dass das Allgemeinwohl, welches bekanntlich das Herzstück der menschlichen Entwicklung darstellt, bedroht ist, weil die bestehende Marktkonkurrenz einen Druck auf all das ausübt, was zur Gewährleistung dieses Allgemeinwohls an Zeit, Ressourcen und Stimuli erforderlich ist. Ohne diese aber kann der Einzelne nicht angeregt werden, und es besteht die Gefahr, dass der soziale Zusammenhalt innerhalb der Gesellschaft zerstört wird. Zweifellos beeinflusst diese Situation das Wachstum der menschlichen Potentiale der Gesellschaft, die heute als wichtiger angesehen werden müssen für die Entwicklung als die Akkumulation des Kapitals.

Die zweite Ursache resultiert aus dem Charakter der technologischen Entwicklung selbst respektive der technisch hoch entwickelten Maschinen, durch die sowohl Arbeitszeit als auch menschliche Arbeitskraft eingespart werden. So gibt es große Projekte, in denen Technologien zur Anwendung kommen, durch die mehr Arbeitsplätze beseitigt als neue geschaffen werden.

Der Prozess des „Reengineering“ schreitet beständig in breitestem Umfange in den Bereichen der Arbeitnehmerschaft in den verschiedenen Großkonzernen voran. Das führt zum Wegfall von Arbeitsplätzen und vor allem zu einer enormen Verringerung des Faktors Arbeit.

In den USA beispielsweise fielen in der verarbeitenden Industrie summa summarum 1,8 Millionen Arbeitsplätze weg. Während in diesem Bereich im Jahre 1980 noch 120.000 Arbeitnehmer beschäftigt waren, verringerte sich deren Zahl auf lediglich 20.000 im Jahre 1990, die aber dieselbe Produktionsleistung erbrachten (Vgl. dazu den Arbeitskräftejahresbericht der ILO für 1996/97).

Begleiterscheinungen all dessen sind die Existenz eines ganzen Arbeitslosenheeres, die Absenkung der Löhne und Gehälter für die Arbeiter und Angestellten sowie darüber hinaus die sukzessive Beschneidung zuvor erkämpfter Rechte und Vergünstigungen.

Hervorhebenswert ist zugleich auch, dass sich im Zuge der industriellen Revolution des vorangegangenen Jahrhunderts die aus dem technologischen Fortschritt resultierenden Produktionsgewinne auf alle Beschäftigten in der Volkswirtschaft – gleich welcher prozenAnteile – aufsplitteten. Während sich demgegenüber heute – im Zuge der wissenschaftlich-technischen Revolution – deren Früchte der Produktionssteigerung auf eine sehr kleine Zahl von Beschäftigtengruppen aufteilen; nämlich auf die sogenannten Vertreter des gehobenen Managements, die Aktionäre sowie die Inhaber intelligenter Arbeitsplätze. Mit alledem wiederum einher geht ein kontinuierliches Anwachsen der Zahl jener, die unter der Armutsgrenze leben. Zum einen werden also immer mehr Schichten an den Rand gedrängt, zum anderen konzentriert sich der Reichtum in den Händen Weniger.

Während die politischen und die zivilen Rechte von der Globalisierung profitieren – in dem Sinne, wie dies weiter oben dargelegt wurde -, haben hingegen die ökonomischen und die sozialen Rechte keinen analogen Stand erreicht. 

Indessen ist es aber das Recht des Menschen, dass er sich aus der Armut befreit und die soziale Gerechtigkeit zum obersten Wert wird, dem wir uns und die Weltgemeinschaft sich verpflichtet fühlen und dass an ihm – auf internationaler Ebene – festgehalten wird. Die soziale Balance der Gesellschaft ist unabdingbar für die Schaffung wirklicher Stabilität, für die Gewährleistung der Sicherheit und die Bekämpfung der Gewalt. Sie ist eine Hauptbedingung für die Errichtung einer demokratischen Gesellschaft.

Die Globalisierung und die kulturellen Rechte

Wenn nun zu den Wirkungen der Globalisierung auf die kulturellen Rechte übergegangen werden soll, so werden wir dabei mit jenem Problem konfrontiert sein, welches sich mit am kompliziertesten darstellt und welches zu den größten Reizthemen gehört. Dabei handelt es sich um das Verhältnis zwischen Nationalem und Internationalem, zwischen dem, was lokal und dem, was global ist, zwischen der Vielfalt und dem Verbindenden bei der umfassenden Betrachtung dessen, was existentiell ist. Es sind die unter den Völkern fest verwurzelten Werte, die deren Sichtweisen und deren Betrachtung der Welt prägen und just daraus ergibt sich der Stellenwert der Kultur gegenüber dem Problem der Globalisierung.

Gemäß den internationalen Konventionen hat der Mensch das Recht auf seine besondere Kultur, auf die Nutzung seiner Sprache und auf die Ausübung seiner Religion. Dies bedeutet, dass ihm seine kulturellen Besonderheiten, je nach Herkunft, Sprache oder Religion im Rahmen der Kultur und des Denkens innerhalb des jeweiligen Landes und der Region sowie Zivilisation, zugestanden werden.

Nichtsdestoweniger rufen aber die enormen Unterschiede in den kulturellen Möglichkeiten einiger Zivilisationen beträchtliche Ängste vor der Infiltrierung durch andere Kulturen hervor.

So sind die USA überlegen hinsichtlich ihres Anteils am Export von kulturellen und anderen Erzeugnissen der Unterhaltung (von Büchern, Kinofilmen, Musikstücken, TV-Programmen, Software etc.) und zwar in einem solchen Umfange, der bereits alle anderen Exportbereiche übersteigt.3 Allein ein einzelner Film, nämlich der Film „Titanic“, realisierte 1,8 Milliarden US-$. Und das ist es, was die USA dazu treibt, mit den kulturellen Gütern Geschäfte zu machen wie mit anderen Waren auch. Hingegen sehen Frankreich und andere Staaten in der kulturellen Globalisierung durchaus eine strategische Gefahr, die die eigene kulturelle Identität bedroht.

Was die “Dritte Welt“ betrifft, so besteht die Schwierigkeit der kulturellen Globalisierung insbesondere darin, dass sie angesichts des enormen Potentials der USA sowie der anderen Industriestaaten in diesem Bereich in eine Einbahnstraße mündet, bei der die „Dritte-Welt“-Staaten beständig in einen Empfängerstatus gedrängt werden.

Laut UNESCO-Statistiken importieren von den arabischen TV-Stationen Syrien und Ägypten je ein Drittel sowie Tunesien und Algerien je die Hälfte ihrer Programmsendungen. Im Falle von Libanon beläuft sich der Anteil der ausländischen Programme auf 58,2 % und bei den Kultursendungen sogar auf 96 %. Zweifellos werden dadurch bei vielen in unserer Region Ängste geschürt, die darin eine Bedrohung der kulturellen Identität und mithin eines der Menschenrechte sehen.

Solche Besorgnisse werden noch zusätzlich durch eine ganze Reihe unausgegorener Theorien ausgelöst, die nach dem Fall der Berliner Mauer in Umlauf gebracht wurden und die den Sieg des neuen Liberalismus und der westlichen Zivilisation über die ganze Welt verkünden. So wartete Francis Fukuyama mit der Idee vom „Ende der Geschichte“ auf und postulierte Samuel Huntington den „Aufeinanderprall der Zivilisationen“.

Auch wenn sich diese Postulate nicht auf eine objektive Analyse der Konfliktformen im 21. Jahrhundert stützen, so schüren sie dennoch Ängste, weil sie Ausdruck innerhalb der USA verbreiteter Richtungen sind. Besonders fundieren sie die US-amerikanische Hegemonie-Politik und den Islam als Feindbild.

Arabische Besonderheiten

Seit das Interesse für den Gegenstand der Globalisierung geweckt wurde, gehört in der arabischen Welt das Problem der Menschenrechte möglicherweise zu den meist diskutierten Themen. Das liegt nicht allein daran, dass die Situation der Menschenrechte in unserer Region fatal ist. Es ist auch deshalb so, weil in unserer arabischen Gesellschaft kein eindeutiges Menschenrechtsverständnis besteht. So glauben einige nach wie vor, dass die Menschenrechte ein unserer arabischen Kultur fremder Begriff seien, mit dem die westliche Welt bestimmte politische Zwecken verfolgt. Anhänger dieser Meinung suchen dies mit der Doppelmoral und der selektiven Haltung beim Herangehen an die Menschenrechtsproblematik in unserer Region zu beweisen.

Ebenso strittig sind Auffassungen zwischen zwei Richtungen bezüglich der Menschenrechte. Die eine Richtung geht von der völligen Einhaltung der internationalen Vereinbarungen und Konventionen als zwingende Grundlage für die Durchsetzung der Menschenrechte aus; die andere hält dieses internationale Verständnis als im Widerspruch zu den religiösen, kulturellen und zivilisatorischen Besonderheiten in unseren arabischen Ländern stehend. Überdies finden sich noch einige, die diese Dispute in den politischen Kämpfen zwischen den säkularen und islamischen Strömungen zu instrumentalisieren suchen.

Streit gibt es außerdem auch noch über die Universalität der Menschenrechte, darunter insbesondere auch über die damit im Zusammenhang stehende Möglichkeit der Intervention in die inneren Angelegenheiten eines Staates. Den arabischen Regierungen ist natürlich nicht entgangen, wie die Menschenrechte seinerzeit dazu benutzt worden sind, um die Sowjetunion und die osteuropäischen Staaten zu unterlaufen. Einige arabische Regierungen haben nicht zuletzt wegen dieser Doppelzüngigkeit von einem Beitritt zu den internationalen Abkommen, vor allem bezüglich der Menschenrechte, Abstand genommen. Die Strittigkeit des universellen Charakters der Menschenrechte widerspiegelte sich ebenfalls in der Haltung der arabischen Staaten gegenüber der von der Arabischen Liga verabschiedeten Charta der Menschenrechte. Lediglich von einem Staat wurde diese ratifiziert.

Die Arabische Organisation für Menschenrechte (AOHR) hält sich an den Menschenrechtsbegriff, wie er in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in den weiteren von der UNO verabschiedeten internationalen Erklärungen, Abkommen und Konventionen definiert ist. Sie geht davon aus, dass zwischen diesen Konventionen und dem Wesen der arabischen und islamischen bzw. der von den beiden anderen offenbarten Religionen hervorgebrachten Kultur keinerlei Gegensatz besteht.

Selbst wenn der Westen den Terminus der Menschenrechte zuerst benutzt hat, so sind dennoch Inhalt und Wesen dieser Rechte Ergebnis eines langen Kampfes und weltweiter humanistischer Umwälzungen, zu denen die Araber und Muslims einen bedeutenden Beitrag im Sinne der Bekräftigung dieser Rechte geleistet haben. Hinzu kommt, dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte nicht ein rein westliches Dokument darstellt, mit dem uns westliches Gedankengut vorgeschrieben wird. Diese Erklärung ist das Resultat von Verhandlungen und humanistischem Engagement, an denen die internationale Gemeinschaft – Ost wie West und Nord wie Süd – mit allen ihren Zivilisationen und Kulturen quer durch die UNO mitgewirkt hat. Folglicverkörpert sie einen humanistischen Akt, an dem wir gleichermaßen beteiligt sind, und bringt das Minimum an Übereinstimmung zwischen allen diesen Staaten mit ihren unterschiedlichen Zivilisationen und Kulturen zum Ausdruck.

Eigenartigerweise mündeten die auf die Erarbeitung der Islamischen Charta der Menschenrechte gerichteten ernsthaften und ehrenwerten Anstrengungen in die Erkenntnis, dass der Islam die Menschenrechte begründet habe, lange bevor im Westen davon die Rede gewesen sei und dass in ihm diese Rechte breiter und umfassender als in den internationalen Konventionen gefasst seien, eben weil sie im Islam nicht nur als Rechte, sondern auch als Pflichten des Muslims gegenüber seiner Religion bestünden. Und das löst den Widerspruch auf. Denn derjenige, der glaubt, am umfassendsten und allgemeinsten zu sein, akzeptiert damit, was international am nächsten zu seiner Verallgemeinerung steht; und es hindert nicht daran, dass wir zu dem gehen, was räumlich am entferntesten von uns ist, um unsere Besonderheiten zu bekräftigen, die möglicherweise breiter sind als jenes Minimum, über das international Übereinkommen erzielt wurde.

Aber offensichtlich stehen die Dokumente, die von den Regierungen vorgelegt wurden, dazu im Gegensatz. So enthält die Arabische Charta für Menschenrechte viel weniger von dem, was die internationalen Konventionen enthalten. Gleiches trifft auf die von der Organisation Islamische Konferenz in Kairo herausgegebene Erklärung zu den Menschenrechten im Islam zu.

Tatsächlich ist es meistens so, dass diejenigen, die bei den Menschenrechten einen Gegensatz zwischen den Besonderheiten und der Universalität konstruieren, sich den internationalen Verpflichtungen in diesem Bereich entziehen wollen.

Universalität im Bereich der Menschenrechte heisst, dass die Menschenrechte von einer bloßen inneren Angelegenheit zu einem Bestandteil des Völkerrechts werden. Der Gedanke, dass die gesamte Menschheit in ein neues Zeitalter eintritt und über ein unveränderliches System von Rechten verfügt, die nicht zu negieren sind, weil sie ein errungenes Recht seit ihrer Existenz darstellen, ist ein Gedanke, der es verdient, festgehalten zu werden und für dessen Realisierung es sich zu kämpfen lohnt.

Die Universalität der Menschenrechte – so wie sie die Resolutionen der UN-Menschenrechtskonferenz in Wien bekräftigt haben – widerspricht keineswegs dem Gedanken der kulturellen Vielfalt und der kulturellen Besonderheiten, die ebenfalls ein Recht der Menschen und der Völker sind.

Wird die Universalität der Menschenrechte durch die Globalisierung beeinflusst?

Ich glaube, dass die Universalität und die Globalisierung unterschiedliche Dinge sind. Die Universalität hebt nicht die Rolle des Staates auf, sie strebt nicht danach, dessen Bedeutung zu minimieren. Denn die Universalität stellt an diesen bestimmte Verpflichtungen, sie benötigt sogar dessen Rolle, um diese Verpflichtungen umzusetzen.

Im Gegensatz dazu grenzt die Globalisierung die Rolle des Staates und deren Machtapparate ein, um den Stellenwert der politischen Grenzen und der Souveränität zu reduzieren. Währenddessen ermöglicht die Universalität die Mitwirkung in Bezug auf die Verständigung innerhalb der Weltgemeinschaft über definierte Ziele bzw. bestimmte Begriffe im Hinblick auf die Verpflichtungen, die alle annehmen. Sie bedeutet die Öffnung gegenüber dem anderen und bringt den Wunsch nach gegenseitigem Nehmen und Geben zum Ausdruck. 

Die Globalisierung wiederum diktiert bestimmte Bedingungen in der Welt insgesamt; das heißt, sie setzt auf den Wandel von außen. Die Wirtschaften sollen sich also nicht aus dem Innern eines Staates heraus verändern. Damit sich diese wandeln und in die Weltordnung integrieren, sind die Einwirkung internationaler Institutionen und anderer Druck von außen vonnöten, statt sich auf die eigene Dynamik zu stützen. Deshalb muss auf sie durch internationale Institutionen und Druck von außen eingewirkt werden. Also der andere wird durchdrungen und seiner Besonderheiten beraubt.

Wenn wir nun in bezug auf die Menschenrechte vom Allgemeinen zum Besonderen übergehen, bedeutet Universalität der Menschenrechte die Einhaltung von Prinzipien, die die Weltgemeinschaft in mehr als hundert Abkommen, Erklärungen und internationalen Konventionen anerkannt hat. Ebenso bedeutet sie, dass die Menschenrechte unteilbar sind.

Globalisierung im Bereich der Menschenrechte heißt, das Menschenrechtsverständnis gemäß der Kultur der USA zu definieren als des stärksten Staates, der die Kultur der aufsteigenden Nation zu verkörpern glaubt und der die Hegemonie über die ganze Welt anstrebt.

Zusammenfassung

Als kurzgefasstes Fazit ergibt sich:

Erstens:

Wenn wir die Globalisierung tatsächlich zugunsten der Menschen gestalten wollen, so ist es erforderlich, dass die Menschenrechte als ein Hauptkriterium bei der Orientierung des Verlaufs der Globalisierung genommen werden. Immerhin sieht sich die Menschheit bei der Globalisierung Gefahren gegenüber; nämlich, dass die Globalisierung stets nur ökonomisch ausgerichtet ist ohne dabei die entsprechende menschliche Dimension zu beachten. Der Ansatz, wonach den Märkten die Hegemonie über den Globalisierungsprozess zukommt, damit dort allein der Profit das Wesen bestimmt und menschliche Aspekte sowie die Menschenrechte ausgeklammert werden, ist unakzeptabel. Ebenso kann auch der Gedanke nicht hingenommen werden, demzufolge die Beziehungen der politischen Kräfte für die rigorose Öffnung der Märkte zu nutzen seien. Beispielsweise subventionieren die Europäer und die Amerikaner den Agrarsektor in ihren Ländern, aber sie haben keinerlei Skrupel, die Landwirtschaften anderer Staaten durch den Druck der offenen Märkte zu schwächen; was dazu führt, dass die betreffenden Staaten noch abhängiger und infolgedessen die Rechte dieser Völker und deren Wohlergehen weiter beeinträchtigt werden.

Zweitens:

Wir sind der Ansicht, dass es aber auch unmöglich ist, die Marktmechanismen außer Acht zu lassen oder über sie hinwegzugehen; denn es besteht die Gefahr, sich der Illusion hinzugeben, dass sich die Kräfte des Marktes, der Wissenschaft und der Technologie quasi automatisch in der entsprechenden Balance für uns mehren werden, was wir jedoch nicht realisieren können. 

Der Markt sowie die Wissenschaft und die Technologie – alles dies sind Instrumente, die von Menschen geschaffen sind. Mit Sicherheit handelt es sich dabei um ein Potential, das nicht negiert werden kann. Aber wir müssen uns dessen bewußt sein, dass sie bloß Instrumente und Mittel sind, aber nicht ein Ziel an sich. Und genauso müssen sie betrachtet werden, nachdem sie in den menschlichen Gesellschaften Raum gegriffen haben und zum Verursacher von Krisen geworden sind, für die es bis heute keinen Ausweg gibt. Wie beispielsweise die soziale Desintegration und die tiefe Kluft, die sich zwischen Reich und Arm auftut (sowohl innerhalb einzelner Gesellschaften als auch zwischen Staaten). Oder auch die Kriege, die um der Herrschaft über die Rohstoff- und spärlichen Wasserquellen willen geführt werden bis hin zu den Mafiabanden und der Liaison zwischen dem Drogenhandel und der Gewalt.

Drittens

Die Welt braucht ein weltweites Konzept, auf dessen Grundlage, sich die Völker dieser Erde treffen, in dem, was sie vereint und welches ihnen zugleich erlaubt, ihre Identität zu bewahren. Ein solches Konzept basiert auf der Gleichberechtigung, damit es ein kollektives Handlungssubjekt sein kann, das das Dasein vorantreibt und uns den Glauben gibt, Herr über unser Schicksal zu sein bei der Verwirklichung des Hauptziels, nämlich der Gewährleistung von Frieden und Fortschritt für die gesamte Menschheit. Dieses Konzept ist dazu fähig, die gemeinsamen Angelegenheiten unseres Erdballs gut zu verwalten (,,Good Global Governance“). Ich glaube nicht, dass es dabei bessere Prinzipien geben kann, als jene, auf die sich die Vereinten Nationen nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges gestützt haben, als sich die Welt der Gefahren des Krieges noch unmittelbar gewärtig war. Gemeint sind die Charta der Vereinten Nationen und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Wir benötigen heute Prinzipien, die auf diesen Grundsatzdokumenten bund sie erneut bekräftigen. 

Was den UNO-Apparat und seine Mechanismen anbetrifft, so bedürfen diese allerdings einer grundlegenden Reform, um sich der neuen, sich verändernden Welt stellen können. Die hierarchische Struktur der UNO sowie die Konzentration aller Machtbefugnisse im Sicherheitsrat sind nicht mehr adäquat für eine Welt, die nach einer immer stärkeren Mitwirkung aller verlangt. 

Immer notwendiger ist, dass Resolutionen nah an der Basis gefasst werden. Denn es gibt viele von der UN-Vollversammlung verabschiedete Resolutionen, die bloß Tinte auf dem Papier geblieben sind. Oft war der Sicherheitsrat als höchstes Organ unfähig, auch nur eine einzige Resolution zu verabschieden, um größten Katastrophen entgegenzutreten.

* * * 

Wir stehen an einem Scheideweg: Entweder wird die Globalisierung die echte Rettung der Menschheit sein, indem wir ihr die notwendige menschliche Dimension verleihen und sie tatsächlich der gesamten Menschheit dient, oder sie entfernt sich weiter von dieser Dimension und es setzen sich die Hegemonie der Märkte und das bedingungslose Profitstreben als ihr einziger treibender Faktor weiter durch. Dann wird die Globalisierung eine neue Etappe der Hegemonie, nach der Herrschaft des Kolonialismus, des Neo-Kolonialismus sowie des Imperialismus sein. 

Was in Seattle geschah, gibt uns jedoch die Hoffnung, dass die Veränderung zugunsten der menschlichen Dimension möglich ist und dass die Globalisierung kein unabwendbares Schicksal darstellt, bestimmt von einem Staat bzw. einer kleinen Gruppe von Staaten.

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